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Landesrat Johann Seitinger
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
Landesrat Ing. Manfred Wegscheider
Landesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder
Stadträtin Mag.a Eva-Maria Fluch
Vizebügermeisterin Lisa Rücker
Gemeinderat Dominic Neumann, MBA
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
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Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler
Landeshauptmann Mag. Franz Voves
2. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker
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Stadträtin Mag.a (FH) Sonja Grabner
1. Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer
LH Mag. Voves, LRin Mag.a Grossmann, LTAbg. Dirnberger, Dr. Hoflehner
Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Suchtprävention
04.12.08
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Suchtvorbeugung
setzt bei den Ursachen von Sucht an und richtet sich an Personen, bei denen noch kein Suchtproblem aufgetreten ist.

Suchtvorbeugung will
eine mögliche Suchtentwicklung schon im Vorfeld verhindern - durch Information, Veränderung individueller Einstellungen und Verhaltensweisen sowie Verbesserung gesundheitsrelevanter Rahmenbedingungen.

Das heißt....
  • die Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit von Einzelnen und Gruppen stärken
  • die Kompetenzen im Umgang mit Krisen und Konflikten erhöhen
  • die Genuss- und Erlebnisfähigkeit fördern
  • suchtbegünstigende Faktoren in Familie, Schule, Betrieb und Gemeinwesen aufzeigen und abbauen
  • Rahmenbedingungen für eine suchtfreie Lebensgestaltung schaffen

In Anlehnung an die vom amerikanischen „Institute of Medicine“ entwickelte Begriffsdefinition werden alle Interventionen, die vor der vollen Manifestation einer Erkrankung einsetzen, als Prävention verstanden. Prävention kann demnach in folgende Kategorien weiter unterteilt werden:
  • Die „universelle“ präventive Intervention stellt eine Maßnahme dar, die für alle Personen einer Population wünschenswert ist, z.B. Schulprogramme zur Förderung der Lebenskompetenzen der Schüler, massenmediale Kampagnen, Maßnahmen am Arbeitsplatz.
  • Eine „selektive“ präventive Intervention zielt auf Individuen ab, deren Risiko, Substanzen zu missbrauchen, bzw. abhängig zu werden, über dem Durchschnitt liegt, z.B. Kinder von alkoholkranken Eltern.
  • Die „indizierte“ präventive Intervention (Früherfassung) ist jenen Personen vorbehalten, die bereits ein manifestes Risikoverhalten etabliert haben und somit einem erhöhten Risiko zur Entwicklung einer Abhängigkeit in der Zukunft ausgesetzt sind, bei denen die diagnostischen Kriterien der Abhängigkeit aber noch nicht gegeben sind, z.B. junge Erwachsenen, die am Wochenende wiederholt exzessiv Alkohol drinken („binge drinking“).

Grundsätze wirksamer Suchtvorbeugung:
  • Person- und strukturorientierter Ansatz
    Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Langfristigkeit und Kontinuität
    Langfristige Projekte und Verankerung im Lebensalltag von Menschen anstatt Einzelmaßnahmen und Präventionsaktionismus
  • Ursachen- und Ressourcenorientierung
    Suchtvorbeugung setzt bei den Ursachen von Suchtentwicklungen an und hat die Förderung von Schutzfaktoren sowie die Beseitigung von Risikofaktoren zum Ziel.
  • Zielgruppen- und Lebensweltorientierung
    Sucht beginnt im Alltag. Suchtprävention orientiert sich am Alltag und der Lebenswelt ihrer Zielgruppen.


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