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PartnerInnen der Jugend
Landesrat Johann Seitinger
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
Landesrat Ing. Manfred Wegscheider
Landesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder
Stadträtin Mag.a Eva-Maria Fluch
Vizebügermeisterin Lisa Rücker
Gemeinderat Dominic Neumann, MBA
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
Stadträtin Elke Kahr
Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler
Landeshauptmann Mag. Franz Voves
2. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker
Projekt STEK: Stadt Graz und Regionalis
Stadträtin Mag.a (FH) Sonja Grabner
1. Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer
LH Mag. Voves, LRin Mag.a Grossmann, LTAbg. Dirnberger, Dr. Hoflehner
Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Kinder & Jugendrechte
18.07.07
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Jeder Mensch hat laut UN-Menschenrechtekonvention die selben Rechte - diese stehen ihm per Geburt zu. Aufgrund vieler Verletzungen der Menschenrechte insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen wurde die UN-Konvention über die Rechte der Kinder1 beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert jedem Kind in 54 Artikeln grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu - auch diese Rechte werden Kindern nicht gnadenhalber gewährt, sondern stehen jedem Kind per Geburt zu.

Drei Hauptziele werden mit der UN-Kinderrechtekonvention weltweit angestrebt:
Protection: Schutz der Kinder; Sicherung des überlebens und der persönlichen Sicherheit
Provision: Versorgung der Kinder; Bereitstellen von Ressourcen für Gesundheit, Bildung, Wohlstand,...
Participation: Beteiligung von Kindern; Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in allen Kinder betreffenden Angelegenheiten

In der UN-Kinderrechtekonvention (UN-KRK) werden neben den Rechten der Kinder gleichzeitig auch die Aufgaben und Verpflichtungen der Familie, der Gesellschaft und des Staates gegenüber Kindern definiert. Die UN-KRK sichert die Mindeststandards als Basis für die gesetzesgebende und staatsgestaltende Politik. Gleichzeitig dient sie als Grundlage zur überprüfung wie sich die nationale und lokale Umsetzung der Kinderrechte auf (das Leben von) Kinder(n) auswirkt.

Daher gelten u.a. folgende Grundprinzipien für die Arbeit der Fachstellen in der Kinder- und Jugendarbeit:
  • der Grundsatz der Gleichheit/Gleichwertigkeit Kinder/Jugendliche müssen die gleiche Beachtung der Menschenwürde erfahren wie Erwachsene und dürfen nicht diskriminiert werden
  • der Vorrang des Kindeswohls politische und gesellschaftliche Entscheidungen müssen die Interessen der Kinder vorrangig berücksichtigen und die Entwicklung des Kindes im größtmöglichen Maße sicherstellen
  • das Recht auf Mitbestimmung die Kompetenz von Kindern muss anerkannt werden, denn Kinder sind in der Lage, ihrem Alter entsprechend ihre Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen zu äußern

In Österreich sind viele der grundlegenden Rechte für Kinder und Jugendliche etabliert und außer Frage gestellt. Dennoch werden die Rechte und Möglichkeiten des und der einzelnen Jugendlichen immer wieder beschnitten und ignoriert. Die Gründe dafür sind vielfältig und sind gleichzeitig der Auftrag an alle Fachstellen im Einzelfall und im gesellschaftspolitischen Auftrag korrigierend, verbessernd oder primär, secundär und tertiär präventiv zu handeln.

Fachstellen: