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Landesrat Johann Seitinger
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
Landesrat Ing. Manfred Wegscheider
Landesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder
Stadträtin Mag.a Eva-Maria Fluch
Vizebügermeisterin Lisa Rücker
Gemeinderat Dominic Neumann, MBA
Landesrätin Dr.in Bettina Vollath
Stadträtin Elke Kahr
Stadtrat Mag. Dr. Wolfgang Riedler
Landeshauptmann Mag. Franz Voves
2. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker
Projekt STEK: Stadt Graz und Regionalis
Stadträtin Mag.a (FH) Sonja Grabner
1. Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer
LH Mag. Voves, LRin Mag.a Grossmann, LTAbg. Dirnberger, Dr. Hoflehner
Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl
Projekt STEK: Stadt Graz und Regionalis
01.07.09
sgruber

Ein Gespräch mit DI Bernhard Inninger und DI Eva-Maria Benedikt (Stadt Graz) sowie DI Günther Rettensteiner und DI Anne Christin Hofmann (Regionalis) am 10. Juni 2009


Besprechung folgender Punkte:
  • Vorstellung des Fachstellennetzwerkes
  • Vorstellung des Stadtentwicklungskonzepts
    Beim neuen Stadtentwicklungskonzept wird es eine klare Trennung zwischen klaren Verordnungen und den allgemeinen „Wunschformulierungen“ geben. D. h. die Struktur des STEK 4 muss nach den neuen gesetzlichen Vorgaben geändert werden – in einen Verordnungstext (Raumordnung, Bauverfahren, Bebauungsplan, Flächenwidmungsplan) und in einem relevanten Sachbereich (Stadtleitbilder), der nicht direkt verordnen bar ist. Große Teile dieses Sachbereichs werden vom Büro Regionalis formuliert. Das STEK 4 soll für ca. 15 Jahre Gültigkeit besitzen. Neu ist ebenfalls, dass klare Zuständigkeiten der Ämter festgelegt werden.

  • Prozedere STEK 4
    Die Arbeitsgruppe des Amtes und das Büro Regionalis arbeiten das STEK 4 aus. DI Inninger, DI Benedikt und Büro Regionalis finden das FSNW „Sachprogramm“ hilfreich. Entwurf des STEK 4 wird Ende 2009 für 8 Wochen öffentlich aufgelegt. Davor wird es mit den Bezirksräten abgestimmt. Muss von der Aufsichtsbehörde und anschließend mit 2/3 Mehrheit im Gemeinderat genehmigt werden.

  • Gespräche zu den einzelnen Sachthemen

    Beteiligung
    Kann im STEK 4 im „informellen“ Bereich sein, ist jedoch nach Auskunft von DI Benedikt und DI Inninger nicht direkt verordnen bar.

    Spielleitplanung
    Im Rahmen des Programms „Zeit für Graz“ soll es eine Spielleitplanung für einzelne Bezirke geben. Zeitpunkt und konkreter Ablauf sind jedoch noch unbekannt.

    Schulhof
    Regionalis gibt zu bedenken, dass klar zwischen Bestand und Neuplanung unterschieden werden sollte, da derzeitige Schulen unsere Forderung nach 10 m² pro Schulkind Außenfläche kaum nachkommen können. Das FSNW betonte, dass durch die längeren Aufenthaltszeiten von Kindern in Schulen gute und großzügige Schulhöfe immer wichtiger werden und konkrete und verbindliche Rahmenbedingungen zu Schulhöfen im STEK 4 sehr wichtig sind! Vor allem weil in der Vergangenheit die Stadt Graz zu Schulen benachbarte Grundstücke verkauft hat und nun beim Ausbau der Schulen Freiflächen massiv fehlen. Da in den nächsten Jahrzehnten in Graz die Anzahl an Kindern und Jugendlichen sicher nicht sinken wird, sind spätestens jetzt die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft zu setzen!

    Mehrfachnutzung von Schulhöfen
    Die Öffnung von einzelnen Schulhöfen in der unterrichtsfreien Zeit hat letztes Jahr erstaunlich gut funktioniert. Einzig lautstarke Beschwerden von Nachbarn haben zu einer Unterbrechung in diesem Jahr geführt. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit sind notwendig.

    Verkehr
    Das FSNW fragte nach dem Schlagwort „Stadt der kurzen Wege“. Hier scheint es mit der Kombination „Grüne Wege“ im Sachbereich einige – jedoch nicht einforderbare Empfehlungen zu geben. Aber gerade für Kinder ist ein – vom Autoverkehr unabhängiges Fußwegnetz und Radwegenetz – sehr wichtig!

    Spielräume
    Die ÖNORM B 2607 mit der Forderung nach 4 m² Spielfläche pro EinwohnerIn in Neubaugebieten wird von Seiten der Stadt Graz und dem Büro Regionalis für das STEK 4 genau geprüft.

    Aktivspielplätze
    Vorbehaltsflächen können im STEK 4 fix festgelegt werden. Die Plätze mit Leben füllen kann das STEK 4 nicht.

    Wohnraum
    DI Inninger und DI Benedikt erklärten dem FSNW, dass das STEK 4 kaum Möglichkeiten bietet, auf private Grundstücksbesitzer hinsichtlich qualitätsvoller Außenräume und Spielräume Einfluss zu nehmen. Hier wird auf das Stmk. Baugesetz und die Wohnbauförderung verwiesen. Das FSNW weist darauf hin, dass die Stadt Graz zumindest bei den Wohnbauten mit Einweisungsrecht Möglichkeiten hat, auf Qualität zu pochen. Das FSNW spricht die Wohnsiedlungen um den Schererpark an, die z.T. keine eigenen Spielplätze aufweisen und hofft, dass mit klaren Richtlinien zu Abschlagszahlungen für Wohnbauträger, wenn sie keinen eigenen Spielplatz errichten wollen oder können, die Stadt Graz in Zukunft nicht mehr übervorteilt wird.

    Treffpunkte und Spielmöglichkeiten für Jugendliche
    Einigkeit, dass Jugendlichen zu wenig Raum in der Stadt geboten wird. Bei der Sanierung von Bezirkssportplätzen wird nun auch auf die Bedürfnisse von Mädchen und Frauen eingegangen. DI Benedikt meint bezüglich der Ängste von Mädchen im städtischen Raum, dass dieser sicher sei und eine Imagekampagne vielleicht notwendig wäre.

Zum Abschluss bietet das FSNW eine weitere Zusammenarbeit sowohl mit der Stadt Graz als auch mit dem Büro Regionalis an und weist mehrmals darauf hin, dass wir für Fragen und Unklarheiten jederzeit zur Verfügung stehen. Das FSNW bittet weiters noch, am Laufenden gehalten zu werden und Einsicht in die Rohfassungen des STEK 4 zu bekommen.

Nach Rücksprache mit der Arbeitgruppe meinten DI Benedikt und DI Inninger wäre eine weitere Zusammenarbeit mit dem Fachstellennetzwerk unter Vorbehalt möglich.

Nachtrag: Lt. E-Mail von DI Inninger am 23.06.09: Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, dass das Fachstellennetzwerk Einsicht in das Rohkonzept des STEK 4 bekommt. Einen Termin diesbezüglich kann es erst nach dem GR-Beschluss geben. Inhaltlich wird sich dadurch wenig ändern. Allfällige Änderungswünsche können dann als Einwendung eingebracht und ggf. berücksichtigt werden.

Das Fachstellennetzwerk dankt für das Gespräch!

Downloads

sachprogramm kinder u. jugendliche.pdf

handlungsrichtlinie sicherstellung familienbezogene infrastruktur_graz.pdf

qualitätskriterien kinder- und jugendbeteiligung.pdf